AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Osteopathie in Balance – für Kinder und Familien
1. GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSGRUNDLAGE
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Praxis Osteopathie in Balance und den Patient:innen. Mit der Inanspruchnahme einer Behandlung kommt ein Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB zustande, sofern keine abweichenden individuellen Vereinbarungen getroffen wurden.
2. ZUSTANDEKOMMEN UND INHALT DES BEHANDLUNGSVERTRAGS
Der Behandlungsvertrag entsteht, sobald Patient:innen oder deren gesetzliche Vertreter:innen das Behandlungsangebot annehmen und sich zur Beratung, Untersuchung oder Behandlung an die Praxis wenden. Die Therapeutin erbringt ihre Leistungen im Rahmen der heilpraktischen Tätigkeit. Diese umfassen insbesondere Anamnese, Aufklärung, Untersuchung sowie manuelle osteopathische Behandlung. Die Auswahl der angewendeten Methoden erfolgt auf Grundlage der osteopathischen Lehre und der individuellen Situation der Patient:innen. Patient:innen entscheiden nach entsprechender Aufklärung eigenverantwortlich über Art und Umfang der Behandlung. Sofern keine ausdrückliche Entscheidung getroffen wird, erfolgt die Behandlung entsprechend dem mutmaßlichen Patientenwillen. Ein bestimmter Behandlungserfolg wird nicht geschuldet oder garantiert.
3. BESONDERHEITEN DER ANGEWENDETEN METHODEN
Die in der Praxis eingesetzten Verfahren entstammen der Osteopathie und der Naturheilkunde. Diese Methoden sind teilweise nicht Bestandteil der schulmedizinischen Versorgung, nicht in allen Fällen wissenschaftlich anerkannt oder kausal erklärbar. Patient:innen, die ausschließlich schulmedizinisch anerkannte Methoden wünschen, haben dies vor Beginn der Behandlung ausdrücklich und schriftlich mitzuteilen.
4. GRENZEN DER HEILPRAKTISCHEN TÄTIGKEIT
Als Heilpraktikerin ist es mir gesetzlich untersagt: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen verschreibungspflichtige Medikamente zu verordnen Die Behandlung ersetzt keine ärztliche Diagnostik oder medizinische Therapie. Bei unklaren, akuten oder schwerwiegenden Beschwerden ist eine ärztliche Abklärung erforderlich.
5. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DER PATIENT:INNEN
Patient:innen sind verpflichtet, alle für die Behandlung relevanten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen, insbesondere zu Vorerkrankungen, laufenden Behandlungen, Medikamenten, Schwangerschaften sowie früheren Operationen oder Traumata. Unterlassene oder unzutreffende Angaben können den Behandlungsverlauf beeinflussen und berechtigen die Therapeutin, die Behandlung abzulehnen oder abzubrechen.
6. VERTRAULICHKEIT UND SCHWEIGEPFLICHT
Alle im Rahmen der Behandlung bekannt gewordenen Informationen unterliegen der Schweigepflicht. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Patient:innen oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen. Eine Auskunftserteilung ohne Einwilligung ist zulässig, sofern sie dem mutmaßlichen Willen der Patient:innen entspricht oder zur Wahrung berechtigter Interessen der Therapeutin erforderlich ist.
7. DOKUMENTATION UND EINSICHTNAHME
Über jede Behandlung wird eine interne Patientenakte geführt. Ein Anspruch auf Herausgabe der Originalakte besteht nicht. Auf Wunsch können kostenpflichtige Kopien erstellt werden. Aufzeichnungen mit rein subjektiven Einschätzungen der Therapeutin sind von der Einsichtnahme ausgeschlossen.
8. BEHANDLUNG VON MINDERJÄHRIGEN
Bei minderjährigen Patient:innen ist die Einwilligung aller sorgeberechtigten Personen erforderlich. Die Behandlung erfolgt in der Regel in Anwesenheit einer erziehungsberechtigten Person.
9. HONORARANSPRUCH UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Mit Abschluss des Behandlungsvertrags entsteht der Honoraranspruch der Praxis gegenüber den Patient:innen. Sofern keine individuelle Honorarvereinbarung getroffen wurde, richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) in der jeweils gültigen Fassung. Das Honorar ist unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Krankenversicherungen oder sonstige Kostenträger vollständig zu entrichten. Die Zahlung erfolgt unmittelbar nach der Behandlung oder gemäß individueller Vereinbarung nach Rechnungsstellung.
10. TERMINABSAGEN UND AUSFALLHONORAR
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen wird das volle Honorar berechnet, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann. Dies gilt nicht, wenn Patient:innen aus Gründen verhindert sind, die sie nicht zu vertreten haben.
11. RECHNUNGSSTELLUNG
Auf Wunsch erhalten Patient:innen eine Rechnung mit den erforderlichen Angaben. Die Rechnung kann Diagnose- und Therapiebezeichnungen enthalten, sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die Erstellung von Rechnungen, Bescheinigungen oder Auskünften im Zusammenhang mit Kostenerstattungen kann gesondert berechnet werden.
12. KOSTENERSTATTUNG DURCH DRITTE
Ein Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber Krankenversicherungen oder sonstigen Dritten berührt den Honoraranspruch der Praxis nicht. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich zwischen Praxis und Patient:in. Eine Direktabrechnung mit Kostenträgern ist ausgeschlossen. Angaben zur möglichen Erstattung sind unverbindlich.
13. EINBINDUNG EXTERNER LEISTUNGEN
Sofern im Rahmen der Behandlung Leistungen Dritter vermittelt oder einbezogen werden (z. B. Laborleistungen), können diese als Bestandteil des Honorars abgerechnet werden. Externe Leistungen, die nicht überwacht werden, werden gesondert ausgewiesen.
14. KÜNDIGUNG DES BEHANDLUNGSVERTRAGS
Der Behandlungsvertrag kann von beiden Seiten jederzeit beendet werden. Bereits entstandene Honoraransprüche bleiben hiervon unberührt. Die Therapeutin ist berechtigt, die Behandlung aus fachlichen, rechtlichen, ethischen oder organisatorischen Gründen abzulehnen oder abzubrechen.
15. HAFTUNG
Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für den Behandlungserfolg ist ausgeschlossen. Gesetzliche Haftungsansprüche bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.
16. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Es gelten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.